Vereinbarungen über einen geregelten Ablauf des Bogensportes
Geschäftsstelle und Platz:
Keustück 28
22415 Hamburg
www.hbg-1930.de
hbg@hbg-1930.de
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Allgemeine Hinweise
Austritt
Der Austritt aus dem Verein erfolgt in Textform (Fax, Brief, E-Mail). Kündigung zum Ende des Kalenderjahres bis spätestens 30.09. Eingang. Vereinsausweis und alle vereinseigenen Gegenstände (z.B. Transponder, Schlüssel) sind abzugeben.
Gemeinschaftsarbeit
Jährlich sind ab dem 18. Geburtstag 10 Stunden Gemeinschaftsarbeit (Beschluss vom 22.05.1993) zu leisten, unabhängig vom Beitrag. Sie dienen der Erhaltung des Platzes und der Gebäude. Unabgesprochene Tätigkeiten gelten nicht als Gemeinschaftsarbeit. Befreit sind männliche Mitglieder ab dem 65. Lebensjahr, weibliche Mitglieder ab dem 63. Lebensjahr und passive Mitglieder. Ersatzweise werden 10,75 €/Stunde im Folgejahr in Rechnung gestellt und zum 01.02. abgebucht. Die Stunden werden auf Stundenzetteln niedergeschrieben und von einem Gemeinschaftsarbeitsleiter gegengezeichnet. Für die Richtigkeit der Eintragungen (Abzeichnung durch eine autorisierte Person) ist jedes Mitglied selbst verantwortlich. Ohne vollständig ausgefüllte Stundenzettel können die Gemeinschaftsarbeitsstunden nicht berücksichtigt werden.
Noch ausstehende Gemeinschaftsarbeitsstunden werden bei Kündigung zum Jahresende abgerechnet.
Zahlungsweise
Zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes werden keine Rechnungen erstellt. Der Beitrag für ½ Jahr ist jeweils im Voraus zu bezahlen. Dies gilt auch dann bis zum Ende der Mitgliedschaft, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen werden. Alle anfallenden Zahlungen – Aufnahmegebühr, Beitrag, Startgelder, Zahlung für nicht geleistete Arbeitsstunden – werden per Lastschrift/Sepa-Lastschriftverfahren eingezogen. Die Abbuchungen der Mitgliedsbeiträge erfolgen jeweils zum 01.04. und zum 01.10. jeden Kalenderjahres. Die Aufnahmegebühr wird sofort fällig. Startgelder, Ersatzleistungen für nicht erbrachte Gemeinschaftsarbeitsstunden und evtl. andere anfallende Zahlungen werden bei Fälligkeit eingezogen.
Veranstaltungen
Offizielle Veranstaltungen zur Vermittlung des Bogensportes haben Vorrang. Wir bemühen uns, die Einschränkungen für die Mitglieder dabei so gering wie möglich zu halten.
Verhalten auf dem Platz
Die gesamte Außenanlage, das kleine Haus und die Halle können von den aktiven Mitgliedern genutzt werden. Feiern, auch unter Einbeziehung des Vereinshauses, sind zu festgelegten Konditionen möglich (bitte beim Vorstand erfragen).
- Es besteht absolutes Rauchverbot für alle Gebäude und die Schiesslinie! (s. auch Schießordnung des Deutschen Schützenbundes)
- Platz, Häuser und Toiletten bitte in einem Zustand hinterlassen, den jeder auch vorfinden möchte. D.h.:
- Benutztes Geschirr abwaschen
- Stühle und Tische wieder an ihren Ursprungsplatz stellen
- Müll in die vorhandenen Säcke entsorgen, verschlissene Auflagen in den Altpapiercontainer
- Regelmäßig Aschenbecher leeren!
- Hunde sind anzuleinen und deren „Haufen“ durch die Besitzer zu entfernen. Sie sind von den Flächen auf denen der Schießbetrieb stattfindet fernzuhalten. Dies gilt auch für die Halle, einschließlich Vorraum.
- Die/Der Letzte macht das Licht aus:
- Kontrolliert alle Gebäudeschlösser
- Ggf. Container, Kampfrichterbude
- Verschließt das Tor!
- Während der Gemeinschaftsarbeit sowie während des Rasenmähens ruht der Schießbetrieb auf dem gesamten Platz!
Verhalten beim Schießen
Generell gilt die Schießordnung für Bogenschießplätze des Deutschen Schützenbundes (DSB)
- Jeder Schütze hat sich zu vergewissern, dass sein Schussfeld frei ist!
- Das Schießen ist ausschließlich von der Schießlinie in Richtung des Walles erlaubt (s. Skizze unten).
Schießen z.B. quer zur Schießlinie, Schießen in die Luft oder über die Wallhöhe hinaus oder das Schießen auf oder hinter dem Wall kann zum Entzug der Schießerlaubnis durch die Aufsichtsbehörde (Ordnungsamt) führen. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss führen. - Das Schießen auf Entfernungen über 90 m hinaus ist verboten.
- Der Weg zur Scheibe und zurück erfolgt gerade, in Schießrichtung. Zum Training sind die Scheiben in Gruppen gestellt. Auch wenn diese aus unterschiedlichen Entfernungen bestehen wird innerhalb der Gruppe nur gemeinsam zum „Pfeile-holen“ gegangen (Verletzungsgefahr).
- Das Auflegen der Pfeile (Einnocken) und Ausziehen des Bogens erfolgt aus Sicherheitsgründen nur auf der Schießlinie und nur in Schießrichtung.
- Im Feldbereich befinden sich Geländeformationen und Anpflanzungen die von der Schiesslinie nicht eingesehen werden können. Hier gilt das oben Gesagte: Vor dem Beginn des Trainings (oder der Wettkämpfe) sind diese durch Begehung zu inspizieren. Hiermit soll verhindert werden, dass Nester und Gelege oder schutzsuchende Jungtiere zu Schaden kommen.
Verhalten in der Halle
- Die Halle kann offiziell von 08:00 – 22:00 Uhr (Versicherungsschutz) genutzt werden.
- Bitte Füße abtreten. In der Halle selbst bitte Sportschuhe oder Schuhe mit weichen Sohlen tragen.
- Bogenkoffer sind während des Schießens ausschließlich im Vorraum zu lagern.
- Es werden nur die vorhandenen Scheiben genutzt.
- Die allgemeinen Regeln für das Schießen gelten selbstverständlich auch in der Halle.
- Die Gestaltung der Wände (auch im kleinen Haus) obliegt ausschließlich dem Platzwart/Vorstand. Aushänge (Auslagen) sollten bitte mit diesem abgesprochen werden.
Bekleidung und Auftreten
- Auch an warmen Tagen sollten mindestens T-Shirt oder Polohemd sowie Shorts und Schuhe getragen werden.
- Badekleidung und Flipflops o.ä. sind aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
- Ein militaristisches Auftreten (z.B. Tarnkleidung) ist nicht gestattet.
- Das Tragen von Messern im Feldbereich unterliegt den Regelungen des Waffenrechts.
- Zu Meisterschaften treten die Schützen (WA) in einheitlicher Kleidung an:
- Offizielle Vereinskleidung mit Vereinslogo
- Schwarze Hose, weißes Hemd mit Vereinslogo
- Alternativ: ganz in Weiß
- Im Feldbereich sollte bei Turnieren die Vereinszugehörigkeit durch Tragen einer Weste oder eines T-Shirts mit Vereinslogo gezeigt werden
Training
- Zu den Trainings- und Kurszeiten ist den Anweisungen der Trainerinnen/Trainer Folge zu leisten.
- Offizielles Training hat Vorrang! In Absprache mit den Trainerinnen/Trainern können andere Mitglieder sich in den Ablauf einordnen. Dies betrifft auch den „Schnupperkurs“.
Parken
- Das Befahren des Platzes sowie das Parken geschehen auf eigene Gefahr. Für Beschädigungen am Fahrzeug sowie aus den Fahrzeugen entwendete Gegenstände übernimmt der Verein keine Haftung.
- Es gilt die StVO! Auf dem Parkplatz ist Schritttempo einzuhalten.
- Die Feuerwehr-Durchfahrt auf den Platz muss freigelassen werden.
- In der Zeit von 12:00 bis 15:00 sowie nach 20:00 sollte es auf dem Parkplatz besonders ruhig zugehen, wir möchten das gute Verhältnis zu den Nachbarn erhalten.
Schließanlage
Wir verfügen über eine Schließanlage, welche über einen Transponder elektronisch angesteuert wird. Dieser kann gegen eine Nutzungsgebühr von € 30.- bezogen werden und bleibt Eigentum des Vereins. Der Transponder gibt, je nach Funktion, unterschiedliche Schlösser frei. Bei normaler Mitgliedschaft sind dies das Tor, das kleine Haus und die Halle.
Für Funktionsträger und bei besonderem ehrenamtlichem Engagement entfällt die Nutzungsgebühr. Der Antrag auf einen Transponder kann ab 6 Monaten nach Eintritt gestellt werden. Die Entscheidung darüber (auch über Ausnahmen) liegt beim Vorstand. Nach Kündigung oder Erklärung einer Passiv-Mitgliedschaft wird der Transponder unwirksam.
Diese Vereinbarungen sind verbindlich für Mitglieder und Gäste. Sie sollen die reibungs- und gefahrlose Ausübung des Bogensportes sicherstellen.
Es gelten darüber hinaus die Regeln der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes (DSB) und die internationalen Regeln der World Archery Federation (WA)
Überarbeitete Fassung vom 06.07.2019